Verbandsmitteilungen
DAS NAT

Nachhaltigkeits­abkommen Thüringen (NAT)

Das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Wirtschaft. Die Abkommenspartner verstehen das NAT als wichtigen Beitrag der Thüringer Politik und Wirtschaft zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie.

Eine nachhaltige Entwicklung ist nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken zu erreichen. Abkommenspartner und Unternehmen eint das gemeinsame Grundverständnis einer nachhaltigen Entwicklung, die vom schonenden und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen getragen wird und die sich an der Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen orientiert.

Im Rahmen des Abkommens vernetzen sich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen aus Thüringen. Die Teilnahme am Abkommen ist freiwillig.

Das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen wird aus Mitteln des Freistaates Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gefördert.

Mitglieder
gefördert durch:
NAT

Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen
Gemeinsame Geschäftsstelle
c/o Verband der Wirtschaft Thüringens
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt

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