Verbandsmitteilungen

Lieferkettengesetz

NAT-Projekt zum Lieferkettengesetz gestartet - Werden Sie Pilotunternehmen!

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten gebilligt. Es wird zu großen Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Als ein Projekt des NAT führt die IWT - Institut der Wirtschaft Thüringens GmbH bis zum Jahresende 2021 eine erste Bestandsaufnahme für Thüringen durch. Mit Hilfe einer Unternehmensbefragung, leitfadengestützten Interviews sowie einem für maximal zehn Pilotunternehmen ausgelegten Workshop sollen anhand der zu erwartenden Herausforderungen durch das Lieferkettengesetz Unterstützungsbedarfe ermittelt und konkrete Handlungsempfehlungen gegeben werden. Das Projekt zielt auf die Vorbereitung aller Thüringer Unternehmen bzgl. des Gesetzes.

Das Projekt wird durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gefördert.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

hello world!
gefördert durch:
NAT

Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen
Gemeinsame Geschäftsstelle
c/o Verband der Wirtschaft Thüringens
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt

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