Verbandsmitteilungen
TEILNAHME

Teilnahme am Nachhaltigkeits­abkommen Thüringen

Am NAT können sich Unternehmen, Verbände, Organisationen sowie öffentliche und privatwirtschaftliche Einrichtungen mit einem Standort in Thüringen beteiligen.

Die Teilnahme ist möglich, wenn eine oder mehrere spezifische freiwillige Leistungen zum schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie Maßnahmen der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit in Thüringen oder mit Auswirkung für Thüringen erbracht wurden.

Weitere Informationen finden Sie unter Teilnahmevoraussetzungen.

Tom Anton
Assistenz der Geschäftsstellenleitung: Öffentlichkeitsarbeit
VCard
Mitglieder
Seien Sie dabei!

Für die Aufnahme in das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen werden Standardleistungen laut Teilnahmeantrag berücksichtigt. Nichtstandardleistungen müssen qualitativ und quantitativ abrechen- und bewertbar und einer Überprüfung zugänglich sein, sie dürfen nicht länger als 36 Monate zurückliegen. Nichtstandardleistungen werden durch die Wirtschaftspartnerinnen und Wirtschaftspartner geprüft und bewertet. Über die Teilnahme entscheidet der Fachbeirat im Rahmen einer Gesamtabwägung und prüft dabei, inwieweit die Antragstellerinnen und Antragsteller im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung in Thüringen stehen.

Die Teilnahme ist kostenlos und gilt für jeweils 36 Monate. Dafür ist eine schriftliche Bewerbung auf der Grundlage eines vorgegebenen Teilnahmeantrages erforderlich. Angestrebt wird eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung bei jeder neuen NAT-Teilnahme.

Teilnehmende, die zum fünften Mal in Folge am NAT teilnehmen, erhalten einen Dauerstatus.

Teilnehmende werden ausgeschlossen, wenn sie gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen, die im Bezug zum NAT stehen.

Die Teilnahme am NAT bietet Ihnen:

  • Wertschätzung durch die Überreichung der Teilnehmerurkunde. Dies erfolgt öffentlich durch hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Thüringer Landesregierung und Thüringer Wirtschaft.
  • Öffentlichkeitsarbeit durch unsere Berichterstattungen sowie die Teilnahme an der NAT-Wanderausstellung, den Nachhaltigkeitsdialogen sowie den NAT-Aktionstagen.
  • Neueste Informationen über aktuelle Entwicklungen im Bereich der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit durch unseren Newsletter exklusiv für Teilnehmende.
  • Austausch mit Gleichgesinnten im NAT-Netzwerk.

Die NAT-Teilnehmenden erhalten das befristete Recht, das NAT-Logo für ihre Darstellung der Teilnahme zu verwenden. Gleichfalls können die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner des NAT das Logo hinsichtlich ihrer Tätigkeiten für das Netzwerk verwenden.

gefördert durch:
NAT

Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen
Gemeinsame Geschäftsstelle
c/o Verband der Wirtschaft Thüringens
Lossiusstraße 1
99094 Erfurt

Social Media
Top envelopephone-handsetmagnifiercross-circle